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Neumitglied

Fördermitglied

Der Mindestbeitrag beträgt 120 Euro pro Kalenderjahr. In besonderen sozialen Härtefällen kann dieser Mindestbeitrag bis auf 30 Euro pro Kalenderjahr auf Antrag reduziert werden.

Der Mitgliedsbeitrag als Förderer beträgt 60 Euro pro Kalenderjahr. In bestimmten Härtefällen kann dieser Beitrag auf bis zu 15 Euro pro Kalenderjahr auf Antrag reduziert



Unvereinbarkeitsliste

Spenden

Personen, die Mitglied einer extremistischen Organisation sind, können weder Mitglied noch Fördermitglied der AfD werden. Als extremistisch gelten insbesondere Organisationen, die in unserer Unvereinbarkeitsliste aufgeführt sind.
Für den Wechsel von einer anderen Partei zur AfD gilt eine Frist von 12 Monaten. Während dieses Zeitraums ist ausschließlich eine Fördermitgliedschaft möglich.


Spendenkonto: AfD Kreisverband Pfaffenhofen
Raiffeisenbank Aresing - Gerolsbach
IBAN: DE71 7216 9080 0000 0960 24


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Spenden an politische Parteien sind steuerlich begünstigt.
Bis zu 1.650 € (Ledige) bzw. 3.300 € (Verheiratete) pro Jahr werden zu 50 % direkt von der Einkommensteuer abgezogen. Darüber hinausgehende Beträge können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich steuerlich geltend gemacht werden.